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Aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeiten haben Kommunen wenig Steuerungs- und Handlungsmöglichkeiten
um der Daseinsvorsorge nachzukommen. Dringend notwendige Maßnahmen für die Transformation zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung können deshalb nicht umgesetzt werden. Aus unserer Sicht kann das Dilemma der fehlenden Flächen in Kombination mit schwachen Haushaltslagen bzw. überzogenen Bodenpreissteigerungen nur gemeinsam mit einer aktiven Zivilgesellschaft und starken, gemeinwohlorientierten Akteuren gelöst werden.

Mit der langfristigen Bodenbevorratung und den lokal erwirtschafteten Erträgen, die durch die Kollaboration von selbstverwalteten Akteuren und Kommunen entstehen, werden finanzschwache Kommunen entlastet und in die Lage versetzt Boden für das Wohnen, Klimaanpassungsmaßnahmen, den öffentlichen Raum aber auch für andere Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Damit der durch die Raumkollaboration zurückgewonnen Boden und die Erträge, die durch die selbstverwalteten Initiativen erwirtschafteten werden nicht wieder veräußerbar sind, wurde eine Konstellation verschiedener Rechtsformen von uns entwickelt.